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BGH - Entscheidung vom 25.09.1986

IX ZR 46/86

Normen:
BGB § 826
ZPO § 840 Abs. 1, § 840 Abs. 2 Satz 2

Fundstellen:
BGHZ 98, 291
DRsp IV(424)127d
JZ 1987, 46
MDR 1987, 138
NJW 1987, 64
WM 1986, 1392

Die Klägerin nimmt die Beklagte auf Schadensersatz in Anspruch, weil sie als Drittschuldnerin die nach § 840 Abs. 1 ZPO verlangte Erklärung vorsätzlich falsch abgegeben habe. Die Klägerin erwirkte am 19. Juli 1983 [...]
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