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BGH - Entscheidung vom 12.12.1986

V ZR 100/85

Normen:
BGB § 138 Abs.1

Fundstellen:
DRsp I(111)152c
WM 1987, 353

»...Ein Rechtsgeschäft, dem die besonderen Merkmale des Wuchertatbestandes (§ 138 Abs 2 BGB ) fehlen, kann nach § 138 Abs. 1 BGB sittenwidrig sein, wenn das Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung so kraß [...]
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