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BGH - Entscheidung vom 03.07.1986

VII ZR 91/85

Normen:
VOB/B § 16 Nr.5 Abs.3
ZPO § 692 Abs.1 Nr.3

Fundstellen:
BGHR VOB/B § 16 Nr. 5 Abs. 3 Fälligkeit der Vergütung 1
BauR 1986, 585
DB 1986, 2124
DRsp I(138)506f
MDR 1987, 48
ZfBR 1986, 231

Die Klägerin fordert von den Beklagten restlichen Werklohn für einen Hallenbau. Dem Werkvertrag liegt die VOB/B (1973) zugrunde. Die Klägerin hat zunächst einen Mahnbescheid vom 1. Oktober 1980 über 173.463,80 DM nebst [...]
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