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BGH - Entscheidung vom 28.10.1986

VI ZR 254/85

Normen:
BGB § 823 Abs.1, § 426 Abs. 1

Fundstellen:
BB 1987, 296
BGHR BGB § 328 Drittschutz 1
BGHR BGB § 823 Abs. 1 Verkehrssicherungspflicht 4
BauR 1987, 116
DRsp I(145)316c-e
MDR 1987, 305
NJW 1987, 1013
VersR 1987, 159
WM 1987, 241
WuM 1987, 58
ZMR 1987, 90
ZfBR 1987, 75, 142
ZfBR 1990, 178
ZfBR 1991, 1
ZfBR 1992, 271

Die Klägerin, Haftpflichtversicherer der D.I.AG, nimmt die Beklagte als Alleinerbin ihres Ehemannes, des Architekten V., auf Erstattung von Schadensersatzbeträgen in Anspruch, die sie für ihre Versicherungsnehmerin an [...]
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