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BGH - Entscheidung vom 17.09.1986

IVb ZR 59/85

Normen:
BGB § 130 Abs.1 S.1, § 284 Abs.1

Fundstellen:
DB 1986, 2662
DRsp I(125)301a-b
JZ 1987, 50
NJW 1987, 1546

»... Eine Mahnung ist eine Erklärung oder sonstige tatsächliche Handlung, durch die der andere Teil zur Leistung aufgefordert wird. Sie ist keine rechtsgeschäftliche Willenserklärung, weil ihre Rechtsfolge Ä der Verzug [...]
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