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BGH - Entscheidung vom 26.05.1986

VIII ZR 229/85

Normen:
AGBG § 11 Nr. 15 lit. b

Fundstellen:
MDR 1987, 51
NJW 1986, 2574
ZfBR 1989, 21

Der Kläger ist ein eingetragener Verein, zu dessen satzungsmäßigen Aufgaben es gehört, Verbraucherinteressen wahrzunehmen. Die Beklagte vertreibt bundesweit Möbel. Unter anderem bietet sie die Lieferung von [...]
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