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BGH - Entscheidung vom 24.06.1986

VI ZR 21/85

Normen:
BGB § 276
ZPO §§ 286, 287

Fundstellen:
BGHR BGB § 823 Abs. 1 Arzthaftung 1
BGHR BGB § 823 Abs. 1 Beweislast 2
BGHR BGB vor § 1 Kausalität 1
BGHR ZPO § 286 Abs. 1 Beweislast 1
BGHR ZPO vor §§ 286 287 Beweismaß 1
DfS Nr. 1994/391
MDR 1987, 43
NJW 1987, 705

Der Kläger erlitt am 13. Mai 1978 bei einem Treppensturz eine schwere Fraktur am rechten Unterschenkel mit Sprunggelenksbeteiligung. Noch am Unfalltag begab er sich zu stationärer Behandlung in die chirurgische Klinik [...]
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