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BGH - Entscheidung vom 26.11.1986

VIII ZR 295/85

Normen:
BGB § 1228 Abs. 2
PfandleiherVO § 9 Abs. 1

Fundstellen:
BGHR BGB § 1228 Abs. 2 Satz 1 Gewerbliche Pfandleihe 1
BGHR PfandleiherVO § 9 Abs. 1 Fälligkeit 1
BGHR ZPO § 256 Abs. 1 Pfandverwertung 1
BGHR ZPO § 835 Abs. 1 Einziehung 1
MDR 1987, 401

Der F. Antiquitätenhändler d. R. (künftig: R.) nahm seit 1975 bei der Beklagten, einer gewerblichen Pfandleiherin, Darlehen auf. Meist verpfändete er Schmuck. Die Darlehen hatten stets drei Monate Laufzeit. Die [...]
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