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BGH - Entscheidung vom 03.07.1986

I ZR 171/84

Normen:
BGB § 626 Abs. 2
HGB § 89a

Fundstellen:
AB Nr. 23 § 626 BGB
BB 1986, 2015
BGHR BGB § 626 Abs. 2 Handelsvertreter 1
BGHR HGB § 89a Abs. 1 Ausschlußfrist 1
BGHR HGB § 89a Abs. 1 Wichtiger Grund 1
BGHR HGB § 89a Abs. 1 Wichtiger Grund 2
DRsp II(210)338a
JZ 1986, 1121
MDR 1987, 111
NJW 1987, 57
VersR 1986, 1239
WM 1986, 1413

Der Kläger war seit Dezember 1972 als Versicherungsvertreter für die Beklagte tätig. Im November 1974 schlossen die Parteien unter Wahrung der bisher vom Kläger erworbenen Rechte und Ansprüche einen neuen Vertrag. [...]
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