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BGH - Entscheidung vom 23.10.1986

VII ZR 195/85

Normen:
BGB §§ 631, 633, § 242

Fundstellen:
BGHR BGB § 242 Rechtsausübung, unzulässige 3
BGHR BGB § 242 Vertrauenshaftung 1
BGHR BGB § 242 Vertrauenshaftung 2
BGHR BGB § 633 Erfüllungsgehilfe 1
BGHR BGB § 633 Subunternehmer 1
BGHR ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2 Substantiierung 1
BGHR ZPO § 373 Ausforschungsbeweis 2
BauR 1987, 82
DB 1987, 628
DRsp I(138)517a
MDR 1987, 307
WM 1987, 110
ZfBR 1987, 30, 240
ZfBR 1990, 135

Die Kläger, eine Wohnungseigentümergemeinschaft, haben, vertreten durch einen Treuhänder, im Jahre 1977 mit der Fa. O. in M. einen Generalübernehmervertrag über die Errichtung einer Wohnungseigentumsanlage in S. [...]
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