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BGH - Entscheidung vom 26.06.1986

III ZR 232/85

Normen:
BGB § 814

Fundstellen:
DRsp I(144)110a
WM 1986, 1160

»... Es kann dahinstehen, ob der Kl. mit seinem Bereicherungsanspruch nach § 814 BGB ausgeschlossen wäre, wenn er das Darlehen in Kenntnis der Nichtschuld hingegeben hätte; denn die Voraussetzungen für eine Anwendung [...]
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