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BGH - Entscheidung vom 30.09.1986

VI ZR 172/85

Fundstellen:
DfS Nr. 1994/390

Die Sache hat keine grundsätzliche Bedeutung. Das Rechtsmittel kann auch keinen Erfolg haben. Dabei wurde auch das Vorbringen der Kläger in ihren Schriftsätzen vom 21. August und 4. September 1986 berücksichtigt. Das [...]
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