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BGH - Entscheidung vom 17.09.1986

IVa ZR 232/84

Normen:
AReisB § 1 Nr.4
VVG § 6 Abs. 1 S. 1

Fundstellen:
BGHR AVB Reisegepäck § 1 Nr. 4 Anwendung, entsprechende 1
BGHR AVB Reisegepäck § 1 Nr. 4 Risikobeschreibung 1
BGHR VVG § 6 Abs. 1 Risikobeschränkung 1
DRsp II(227)131b
DRsp II(228)148b
DRsp-ROM Nr. 1992/3590
MDR 1987, 127
NJW 1987, 191
VRS 72, 68
VersR 1986, 1097

Der Kläger hatte bei der Beklagten eine Reisegepäckversicherung abgeschlossen, der die Allgemeinen Bedingungen für die Versicherung von Reisegepäck (AVBR 80) zugrundelagen. Er unternahm im März 1981 eine Reise nach [...]
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