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BGH - Entscheidung vom 02.12.1986

V ZR 226/84

Normen:
BGB §§ 249, 250, 283, 326
ZPO § 255

Fundstellen:
BGHZ 97, 178
DRsp I(123)304a
NJW 1986, 1676
WM 1986, 645

»... Nach h. M. im Schrifttum gilt § 283 BGB für alle Schuldverhältnisse ohne Rücksicht auf ihren Rechtsgrund und ihren Inhalt. Dennoch wird eine Anwendung dieser Vorschrift auf Schadensersatzansprüche mit der [...]
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