Fundstellen:
AP Nr. 8 zu § 11 ArbGG 1979 BAGE 51, 163 BB 1986, 1784 DB 1986, 1684 DRsp VI(646)125b EzA § 11 ArbGG 1979 Nr. 4 SAE 1987, 107
»... Nach § 11 Abs. 2 ArbGG kann sich ein ArbGeber vor dem LAG außer von einem Rechtsanwalt nur durch einen Vertreter einer Vereinigung von ArbGebern vertreten lassen, soweit er Mitglied dieses Verbandes ist. Diese [...]
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