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BAG - Entscheidung vom 27.08.1986

8 AZR 582/83

Normen:
BUrlG § 7

Fundstellen:
AP Nr. 29 zu § 7 BUrlG
BAGE 52, 405
BB 1987, 405
DB 1987, 443
DRsp VI(604)166c-d
EzA § 7 BUrlG Nr. 46
NJW 1987, 798

(c) »... Das BAG hat bereits mit Urteil [in] BAGE 44, 278 [hier: VI (604) 152 c] dargelegt, daß die Auffassung, ein ArbNehmer brauche sich bis zum Abschluß des Kündigungsschutzverfahrens nicht darum zu bemühen, [...]
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