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BAG - Entscheidung vom 03.04.1986

2 AZR 324/85

Normen:
BetrVerfG § 102 Abs.1

Fundstellen:
DB 1986, 2187
DRsp VI(642)243c

Der ArbGeber hatte den Betriebsrat von der Absicht, einem ArbNehmer wegen eines für nachgewiesen erachteten Diebstahls zu kündigen, unterrichtet. Im Kündigungsschutzprozeß stützte der ArbGeber die Kündigung Ä bei [...]
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