»Nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG [BetrVerfG] hat der Betriebsrat u. a. darüber zu wachen, daß die zugunsten der ArbNehmer geltenden Tarifverträge durchgeführt werden. In seiner Entscheidung [in] DB 1986,231 hat der Senat [...]
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