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BAG
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vor
Fristlose Kündigung: Möglichkeit der Verwirkung des Kündigungsrechts nur unter der Voraussetzung, daß der Kündigungsberechtigte vom Kündigungssachverhalt Kenntnis hatte;
Zulässige Übermittlung von Rechtsmittelschriften (Revisionsbegründung, Rechtsbeschwerdebegründung) durch Telekopie.
Zulässige Bestimmung einer Altersgrenze für die Aufnahme in das Versorgungswerk (hier: Ausschluß von Arbeitnehmern, die bei Beginn des Arbeitsverhältnisses das 50. Lebensjahr vollendet haben).
Das Verbot, im Betrieb während der Arbeitszeit Radio zu hören, unterliegt nach Abs. 1 Nr. 1 dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats.
»Der Betriebsrat hat kein Mitbestimmungsrecht bei der Erstellung von Funktionsbeschreibungen, mit denen für Gruppen von Stelleninhabern mit vergleichbaren Tätigkeiten deren Funktionen festgelegt und nur in ihren Tätigkeitsschwerpunkten beschrieben werden,
Abmahnung: (d) Inhalt, Zweck und Funktion; (e) keine zeitliche Begrenzung (keine »Regelausschlußfrist«) für die Erteilung der Abmahnung.
Anspruch des gekündigten Arbeitnehmers auf Lohnfortzahlung für Zeiten krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit während einvernehmlicher Ä bis zur endgültigen gerichtlichen Klärung der Wirksamkeit der Kündigung vereinbarter Ä Fortsetzung des Arbeitsverhältni
Verletzung der Arbeitnehmerpflicht zum Nachweis der Arbeitsunfähigkeit durch ärztliches Attest als ausnahmsweise möglicher wichtiger Kündigungsgrund.
Lohnfortzahlungsanspruch nach § 4 Nr. 3.1 BRTV-Bau bei Arbeitsversäumnis aus Anlaß eines Arztbesuches während der Arbeitszeit unter den Voraussetzungen, (b-c) daß der Besuch medizinisch objektiv geboten ist, (c) im Falle einer Ä nicht notwendigerweise zwi
Der erk. Senat folgt zur Abgrenzung des Begriffs der leitenden Angestellten im wesentlichen der Rechtspr. des Ersten Senats (BAGE 26,36; BAGE 32,381 Ä hier: VI(642)192a-c) und faßt die vorliegende Entscheidung in folgenden Leitsätzen zusammen: »Für die Ab
Mitbestimmungsrecht (Mitbeurteilungsrecht) des Betriebsrats bei Ein- oder Umgruppierungen auch im Falle von Maßnahmen, die auf eine vom Arbeitgeber einseitig geschaffene Vergütungsordnung gestützt werden, (f-g) so bei Rückgruppierung eines bisher außertar
Dreimonatige Verjährungsfrist nach § 61 Abs. 2 HGB für alle aus Wettbewerbsverstößen hergeleiteten Ersatzansprüche des Arbeitgebers, also auch dann, wenn sie auf positive Vertragsverletzung oder auf § 823 BGB gestützt werden.
Insolvenzschutz nach Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 auch im Falle des Eintritts der Masselosigkeit erst nach Betriebsbeendigung; (e) Eintrittspflicht des Pensions-Sicherungsvereins in einem solchen Fall auch dann, wenn ein Konkursverfahren schon deswegen nicht in Be
Verstoß des Arbeitgebers gegen die Pflicht zur Unterrichtung des Betriebsrats über eine beabsichtigte personelle Maßnahme (hier: Einstellung) (b) begründet kein Zustimmungsverweigerungsrecht im Sinne von Abs. 2 Nr. 1; (c-d) hindert den Beginn der Wochenfr
Bevorrechtigung rückständiger Rentenansprüche im Konkurs
Zulässige Berücksichtigung von Privatangelegenheiten des Arbeitnehmers in einem Zeugnis über die »dienstliche Führung« nur dann, wenn sie den dienstlichen Bereich berühren, (e) so im Falle unbefugter Benutzung eines Dienstfahrzeugs für eine nächtliche Pri
Arbeitszeit: Verlängerung auf das tariflich vereinbarte Maß
Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Eingruppierung: Angestellte mit flugtechnischen Aufgaben bei einem Luftamt
Eingruppierung: Vorsitzender einer Prüfungskammer für Kriegsdienstverweigerer
Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen Drohung
Kriterien für die Abgrenzung der Betriebsbuße von einer arbeitsvertraglichen Vertragsstrafe.
Arbeitsentgelt: Annahme einer betrieblichen Übung im öffentlichen Dienst
»Die den Hochschulen gesetzlich zugewiesene Aufgabe der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses kann die Befristung des Arbeitsvertrages mit einem wissenschaftlichen Mitarbeiter sachlich rechtfertigen. Eine von vornherein auf eine bestimmte formale w
Rettungssanitäter; Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst
Die Einführung einer technischen Einrichtung (Abs. 1 Nr. 6), die Daten über, die Leistung einer Akkordgruppe ermittelt, unterliegt dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats dann, wenn der von dieser Einrichtung ausgehende Überwachungsdruck auf den einzelne
Wertung der Zuweisung eines anderen Arbeitsortes (hier: im Ausland) ohne Änderung der Arbeitsaufgabe als mitbestimmungspflichtige Versetzung.
Reichweite der Postulationsfähigkeit eines (hier: Arbeitgeber-)Verbandsvertreters (Abs. 2 Satz 2 Ä hier: keine Vertretung eines Gastmitglieds).
Überprüfungsspielraum des Gerichts und Darlegungslast der Parteien in Prozessen über die Rechtfertigung betriebsbedingter Kündigungen: als unternehmerische Entscheidungen, die das Gericht grundsätzlich ohne Zweckmäßigkeitskontrolle hinnehmen muß, sind anz
Fragerecht des Arbeitgebers und Offenbarungspflicht des Arbeitnehmers bei der Einstellung: (d-e) Fragen an Bewerberinnen nach dem Bestehen einer Schwangerschaft (d) sind zulässig, sofern sich nur Frauen um den Arbeitsplatz bewerben; (e) können im Falle de
Arbeitsnehmerstatus: Mitglieder einer DRK-Schwesternschaft
Zulässige Änderung einer in der Rechtsform einer Betriebsvereinbarung abgeschlossenen Versorgungsordnung durch eine spätere Betriebsvereinbarung, (b-c) so durch abweichende Regelungen in einem Sozialplan mit Möglichkeit der Wahl zwischen Abfindung und vor
Vorliegenund Zulässigkeit einer Klageänderung bei Anspruch auf Wiedereinstellung
Initiativrecht des Betriebsrats nach Abs. 1 Nr. 3 hinsichtlich der Einführung von Kurzarbeit
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 für den Fall der Einführung eines Personalinformationssystems (hier: System PAISY), mit dem Aussagen über Fehlzeiten der Arbeitnehmer erarbeitet werden.
Betriebsverfassungsrecht: Nachwirkender Schutz des vorübergehend nachgerückten Ersatzmitglieds der Jugendvertretung
Mögliche Erfüllung der in einer Versorgungsordnung vorgesehenen Wartezeit durch einen mit einer unverfallbaren Anwartschaft ausgeschiedenen Arbeitnehmer auch noch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (g) auch bei vorzeitiger Beendigung wegen Erwerbsun
Betriebsübergang (613 a BGB): Geltung von Tarifnormen im Arbeitsverhältnis mit dem Erwerber (Abs. 1 Satz 2 bis 4): ausschließliche Anwendung eines anderen, für den Erwerber geltenden Tarifvertrags (Abs. 1 Satz 3) auch dann, wenn die Tarifbindung an diesen
Tarifliche Ausschlußfrist: Geltung von Ausschlußfristen auch für Ansprüche des Arbeitgebers auf Rückzahlung überzahlter Lohnbeträge.
Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter Sachbearbeiter in einer Bundesforschungsanstalt
Eingruppierung: Bezirksjugendpfleger im Jugendamt
Mögliches Rechtsschutzinteresse des Arbeitgebers (§ 256 ZPO) für eine Feststellungsklage gegen eine vom Arbeitnehmer ausgesprochene fristlose Kündigung.
Begrenzte Möglichkeit der Zweckbefristung eines Arbeitsvertrags; (d-e) Unwirksamkeit wegen Umgehung der zwingenden Mindestkündigungsfristen (§ 622 BGB), sofern für den Arbeitnehmer das Vertragsende nicht voraussehbar ist oder nicht in überschaubarer Zeit
Eine nach § 180 Satz 2 i.V.m. § 177 Abs. 1 BGB mögliche Genehmigung einer vom Erklärungsempfänger nicht beanstandeten einseitigen Willenserklärung muß dann, wenn diese Erklärung an eine Frist gebunden ist, vor Fristablauf erklärt werden (hier: Ausschlußfr
Treuwidrigkeit der Berufung des Kündigungsempfängers auf eine Verspätung des Kündigungszugangs: (b) Beurteilungskriterien; (c-e) in Fällen eines erfolglosen Zustellungsversuchs durch die Post keine zwingende Wertung als treuwidrig allein deswegen, weil de
Die Unterrichtung des Betriebsrats von der beabsichtigten Kündigung eines Arbeitnehmers wegen einer für nachgewiesen erachteten Straftat befreit nicht von der Notwendigkeit erneuter Anhörung, wenn die Kündigung später auch auf den Verdacht der Tatbegehung
Kriterien für die Annahme einer Verdachtskündigung.
Zweck und Rechtsfolgen einer heimarbeitsrechtlichen Gleichstellung (Abs. 2); (b) Beurteilung der Frage der Einbeziehung von Mischbetrieben in eine Gleichstellungsregelung entsprechend der tarifrechtlichen Lehre vom »Gepräge«.
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Eingliederung von Personen in den Betrieb, die weisungsgebunden tätig sein sollen, ungeachtet der Rechtsnatur des Beschäftigungsverhältnisses, (b) Mitbestimmungsmöglichkeit also auch beim beabsichtigten Einsatz
Eingruppierung - Angestellter als Mietzinssachverständiger; als gerichtlicher Sachverständiger für die Zulässigkeit der Höhe des Mietzinses in preisfreien Wohnungen tätiger Angestellter in einem kommunalen Amt für Wohnungswesen)
Eingruppierung von Chefarztsekretärin
Anspruch auf Rückzahlung von Ausbildungskosten
Eingruppierung: Baukontrolleur in der Kommunalverwaltung
Eingruppierung: Kreuzkartenberichtiger/Seekartenberichtiger
Keine Verpflichtung des Betriebsrats als Rechtssubjekt aus der Vornahme privatrechtlicher Rechtsgeschäfte, die außerhalb seines gesetzlichen Aufgabenbereichs liegen (hier: Betreiben einer Kantine); (b) keine Rechts- oder Vermögensfähigkeit des Betriebsrat
Besetzung der Einigungsstelle zwecks Aufstellung eines Sozialplans im Konkurs (hier: einer Kommanditgesellschaft): (d) zulässige Mitwirkung des Konkursverwalters; (e) keine Notwendigkeit der Bestellung von Gläubigervertretern.
Nichtigkeit der Wahl des Wahlvorstandes: (a) schwerwiegende Mängel der Einladung zur Wahlversammlung als Nichtigkeitsgrund jedenfalls dann, wenn durch diese Mängel das Wahlergebnis beeinflußt werden konnte; (b) kein Kündigungsschutz (§ 15 Abs. 3 Satz 1 KS
Zustimmungsersetzungsverfahren (Abs. 2): (d) Verweigerung der Zustimmung zur Kündigung durch den Betriebsrat als zwingende Voraussetzung für die Verfahrenseinleitung; (e) notwendige Antragstellung innerhalb der Ausschlußfrist des § 626 Abs. 2 BGB.
Arbeitsentgelt: Anspruch auf Zulagen, Nebenabrede, Schriftform, Verjährung
Unverbindlichkeit eines aufschiebend bedingten Wettbewerbsverbots, (d) gleichwohl möglicher Anspruch des Arbeitnehmers auf Karenzentschädigung.
Erlöschen des Anspruchs einer Arbeitnehmerin auf den Jahres-(Rest)-Urlaub (bzw. auf Urlaubsabgeltung) aus dem Vorjahr (Abs. 3) auch bei Inanspruchnahme von Mutterschaftsurlaub.
Erfüllbarkeit des UrIaubsabgeltungsanspruchs unter der Voraussetzung, daß der Arbeitnehmer bei Ä unterstellter Ä Fortdauer des Arbeitsverhältnisses eine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung hätte erbringen können; (f) notwendige Prüfung dieser Vorausse
Teilnahme an Schulungsveranstaltungen im Sinne von Abs. 6: grundsätzliche Erforderlichkeit der Vermittlung von Kenntnissen über Arbeitssicherheit (Arbeitsschutz und Unfallverhütung); (e) Recht des Betriebsrats zur Auswahl unter konkurrierenden Ausbildungs
Teilnahme an Schulungsveranstaltungen im Sinne von Abs. 6: Voraussetzungen für die Entsendung von Ersatzmitgliedern; (b) Beurteilungsspielraum des Betriebsrats; (c) Umfang gerichtlicher Nachprüfung des Entsendungsbeschlusses;
Begrenzt zulässige Vereinbarung einer Kündigungsmöglichkeit und entsprechender Kündigungsfristen für Aushilfsarbeitsverhältnisse
Arbeitgeber-Pflicht zur Prüfung der Möglichkeit anderweitiger Beschäftigung des betriebsbedingt zu kündigenden Arbeitnehmers (a) innerhalb des Betriebs bzw. des Unternehmens (betriebs- und unternehmensbezogener Kündigungsschutz); (b-d) grundsätzlich nicht
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach Abs. 1 Nr. 6 bei der Erfassung von Daten über die von Arbeitnehmern geführten Telefongespräche; (e) Kriterien für die Zulässigkeit der Datenerfassung und einer insoweit getroffenen Betriebsvereinbarung (bzw. eines
Arbeitsverhältnis: Befristung Arbeitsvertrag - Lehrkraft im Benachteiligtenprogramm
Arbeitsverhältnis: Befristung im Rahmen von 'Maßnahmen zur Berufsvorbereitung und sozialen Eingliederung junger Ausländer'
Das in Abs. 1 Nr. 1 enthaltene Überwachungsrecht begründet keinen eigenen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch des Betriebsrats gegenüber dem Arbeitgeber auf Einhaltung und Durchführung der in dieser Norm genannten Bestimmungen.
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Anordnung von Überstunden (f) unter der Voraussetzung, daß die Maßnahme kollektive Interessen der Arbeitnehmer des Betriebs berührt; (g-h) auch dann, wenn die Anordnung nur einen einzelnen Arbeitnehmer betrifft
Zuschuß des Arbeitgebers zum Mutterschaftsgeld: (a) Sinn und Zweck der Regelung; (b) Wegfall bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses während der Schutzfristen; (c-d) notwendige Berücksichtigung von Änderungen des Arbeitsvertrags, die vor Schwangerschaftsb
Streitwert: Rechtsmittelstreitwert - Festsetzung durch das Arbeitsgericht - Bindungswirkung - offensichtliche Unrichtigkeit
Begriff der Ä dem Betriebsrat verbotenen Ä innerbetrieblichen parteipolitischen Betätigung (Abs. 2 Satz 3) (d) erfaßt auch das Aushängen gewerkschaftlicher Flugblätter zur Verteidigungs-, Rüstungs- und Friedenspolitik (hier: Aktionen gegen die Raketenstat
Umfang der Rechtskraft des Urteils in Kündigungsschutzklage
Abmahnung: Verstoß gegen das Verbot politischer Betätigung, Anspruch auf Entfernung aus der Personalakte
Notwendigkeit sozialer Auswahl (§ 1 Abs. 3 Satz 1) auch für betriebsbedingte Änderungskündigungen; (f-g) Auswahlkriterien: (f) erforderliche Vergleichbarkeit der betreffenden Arbeitnehmer sowohl hinsichtlich ihrer bisherigen Tätigkeiten als auch hinsichtl
Grundsätzlich zulässige Vereinbarung einer befristeten Änderung einzelner Arbeitsbedingungen zugunsten des Arbeitnehmers im Rahmen unbefristeter Arbeitsverhältnisse unter der Voraussetzung sachlicher Rechtfertigung hinsichtlich des Grundes und der Dauer d
Analoge Anwendung des § 2 KSchG auf eine außerordentliche Änderungskündigung, dementsprechend Verpflichtung des Arbeitnehmers, einen etwaigen Vorbehalt bei der Annahme des Änderungsangebots unverzüglich zu erklären (Satz 2); (g) mögliche Wertung der Weite
Kriterien für die Prüfung der Frage, ob eine Kündigung auf Druck Dritter (»Druckkündigung«) aus betriebsbedingten Gründen sozial gerechtfertigt ist, (a) bei objektiv berechtigtem Kündigungsverlangen; (b-c) bei objektiv nicht gerechtfertigtem Kündigungsver
Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit des Arbeitsgerichts in Angelegenheiten des Gesamtbetriebsrats (Satz 2) allein nach materiellem Betriebsverfassungsrecht.
Betriebsrat: Begriff der mitbestimmungspflichtigen Eingruppierung i. S. von § 99 BetrVG
Wirksamkeit der Revisionszulassung trotz unterbliebener Aufnahme in den Urteilstenor, sofern die Zulassung in den Entscheidungsgründen enthalten und mitverkündet worden ist.
Eingruppierung: Begriff des 'Rettungsdienstes' in Nr. 3 SR 2c BAT
Ersatzurlaubsanspruch des Arbeitnehmers bei Verzug des Arbeitgebers mit der Urlaubsgewährung; (b) Entschädigung in Geld im Falle der Unmöglichkeit der Urlaubsgewährung infolge Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Kostenentscheidung: Teilunterliegen bei bezifferter Abfindung
Schwerbehinderte: Anspruch auf Zusatzurlaub
Mögliche Annahme eines Betriebsübergangs (§ 613 a BGB) im Falle des Austausches wesentlicher Betriebsmittel in zeitlichem Zusammenhang mit der Veräußerung der übrigen Betriebsteile.
a-b. Vorrang vertraglicher Ansprüche wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage vor Bereicherungsansprüchen wegen Nichteintritts des bezweckten Erfolgs (Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 (b) auch dann, wenn der vertragliche Anspruch nicht zu einer Beendigung oder Anpassung
Maßgebend für die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen Divergenz (§ 72 Abs. 2 Nr. 2) ist die jeweils letzte, noch vor der anzufechtenden LAG-Entscheidung ergangene Entscheidung des BAG zu der betreffenden Rechtsfrage.
Urlaubsanspruch eines türkischen Arbeitnehmers (anteilig) auch für die Dauer unbezahlter Freistellung von der Arbeitspflicht zur Ableistung des verkürzten (zweimonatigen) Wehrdienstes im Heimatland.
Kriterien für die Ermittlung der Beschäftigtenzahl als Voraussetzung für die Beantwortung der Frage, ob eine anzeigepflichtige (Massen-)Entlassung vorliegt, (e) im Falle einer Betriebsstillegung.
Bemessung der Vergütung für Mitglieder der Einigungsstelle mangels Vereinbarung in analoger Anwendung der §§ 612, 315, 316 BGB; (b) mögliche Berechnungsverfahren; (c) Anspruch eines zum Einigungsstellen-Mitglied bestellten Rechtsanwalts auf Erstattung der
Bemessung der Vergütung für Betriebsratstätigkeit (Abs. 2) nach dem Lohnausfallprinzip, (b) daher für den Fall der Betriebsratstätigkeit während wetterbedingten Arbeitsausfalls Anspruch nur auf (entgangenes) Schlechtwettergeld.
Ansprüche eines Organspenders bei Lohnausfall wegen Arbeitsunfähigkeit infolge des Transplantationseingriffs: (a) kein Lohnfortzahlungsanspruch gegen seinen Arbeitgeber; (b) Ersatzanspruch gegen den Krankenversicherer des Organempfängers.
»1. Zwei oder mehrere Unternehmen können einen gemeinsamen Betrieb bilden. Voraussetzung hierfür ist ein einheitlicher Leitungsapparat, der in der Lage ist, die Gesamtheit der für die Erreichung der arbeitstechnischen Zwecke eingesetzten personellen, tech
Informationsrecht des Betriebsrats nach Abs. 2 Satz 2 erster Halbsatz nur im Hinblick auf Unterlagen, die bereits vorhanden sind, hingegen kein Anspruch auf die Herstellung solcher Unterlagen; (f) dementsprechend kein Anspruch auf die Installierung einer
Geltung der einwöchigen Anhörungsfrist (Abs. 2 Satz 1) auch bei Massenentlassungen, also keine automatische Fristverlängerung und keine Möglichkeit einseitiger Verlängerung durch den Betriebsrat; (d-e) Zulässigkeit einvernehmlicher Fristverlängerung, (e)
Schwerbehinderte: Rechtsstellung des Vertrauensmannes, Anspruch auf Aufwandsentschädigung
b-d. Notwendige Klarstellung (des Umfangs) der Anfechtbarkeit eines Urteils bereits bei der Verkündung, (c-d) wirksame Rechtsmittelzulassung also nicht erst in der Urteilsbegründung oder nachträglich durch Berichtigungsbeschluß; (d) keine Bindung des BAG
Keine Haftung der Tarifvertragsparteien gegenüber dem einzelnen Arbeitnehmer oder Arbeitgeber wegen Ä vermeintlicher Ä Benachteiligung durch einen Tarifvertrag.
Keine Divergenzfähigkeit von Vorlagebeschlüssen (§ 45 ArbGG) hinsichtlich der Rechtsfragen, die der Große Senat beantworten soll.
a-d. Widerruf der Prokura: (a) keine Auswirkungen auf die vertragliche Stellung des Arbeitnehmers; (b) Verfassungsmäßigkeit der Regelung; (c-d) kein Anspruch auf Wiedererteilung der Prokura, (d) auch dann nicht, wenn insoweit nur eine sogenannte Titularpr
a-b. Zeitliche Zuordnung von Betriebsrenten-Ansprüchen aus den letzten sechs Monaten vor Konkurseröffnung zu den Masseschulden (Abs. 1 Nr. 3 d): (a) Abstellen auf Ansprüche, deren Rechtsgrund innerhalb des Sechsmonatszeitraums gelegt ist; (b) Konkurseröff
Erlöschen des Urlaubsanspruchs eines gekündigten, gegen die Kündigung klagenden Arbeitnehmers, der den Arbeitgeber nicht rechtzeitig (d. h. während des Urlaubsjahres bzw. des Übertragungszeitraums) zur Urlaubsgewährung aufgefordert hat; (d) das gilt auch
Rechtliche Bedeutung von Niederschriften der Tarifvertragsparteien zu einem Tarifvertrag (allenfalls) als Auslegungshilfe im Falle einer »Niederschriftserklärung«;
a-b. Begriff der Verhinderung (§ 31 Abs. 1 Satz 2 BPersVG) eines Personalratsmitglieds; (b) Kündigungsschutz für das Ersatzmitglied gem. § 15 Abs. 2 Satz 1 KSchG (Zustimmungserfordernis) während der Verhinderung des ordentlichen Mitglieds.
Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in vertraglich begründete, auf eine vom Arbeitgeber gesetzte Einheitsregelung oder eine Gesamtzusage zurückgehende Arbeitnehmer-Ansprüche durch ablösende Betriebsvereinbarung -
e. Die Angabe der ladungsfähigen Anschrift des Rechtsmittelbeklagten bzw. seines Prozeßbevollmächtigten in der Rechtsmittelschrift ist keine zwingende Voraussetzung für die Zulässigkeit des Rechtsmittels.
Möglicher Einwand des Bereicherungsfortfalls gegenüber der Rückforderung von Lohn- oder Gehalts-Überzahlungen (§ 818 Abs. 3 BGB); (e) Berücksichtigung im Falle geringfügiger Überzahlungen auch ohne konkrete Darlegung entsprechender (Mehr-)Ausgaben.
Zulässige Differenzierung zwischen Lehrern und Erziehern an Sonderschulen hinsichtlich Arbeitszeit.
Umfang und Grenzen des verfassungsrechtlich garantierten Rechts der Gewerkschaften auf Werbe- und Informationstätigkeit; (b) Zulässigkeit eines Verbots gegenüber den Arbeitnehmern eines Krankenhauses, wonach das hausinterne Postverteilungssystem (Postfäch
Mitbestimmungsrecht des Personalrats beim Erlaß eines absoluten Alkoholverbots für Kraftfahrer und Gabelstaplerfahrer.
Zulässige Einreichung einer Revisionsbegründung durch Telekopie unmittelbar beim BAG.
Möglichkeit, Voraussetzungen und gerichtliche Feststellung der Bildung eines einheitlichen Betriebs im Wege der räumlichen Zusammenlegung zweier bisher selbständiger Betriebe.
Wertung des Versprechens einer Kapitalzahlung als - insolvenzgeschützte - Versorgungszusage, sofern die beabsichtigte Leistung und deren Regelung nach Maßgabe des Vertragswillens von einem Versorgungszweck geprägt wird; (e) insoweit Unbeachtlichkeit einer
»1. Der Bewerber um die Einstellung in einen nicht beamteten Vorbereitungsdienst für den Beruf des Lehrers muß nicht die Gewähr bieten, daß er sich jederzeit aktiv für die freiheitliche demokratische Grundordnung einsetzen wird. Es genügt, wenn er gegenüb
Nachwirkender Kündigungsschutz grundsätzlich auch für zurückgetretene Wahlvorstandsmitglieder; (d) Beginn des Schutzes bereits zum Zeitpunkt des Rücktritts.
Unzulässiger Ausschluß teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmerinnen aus der Versorgungsordnung eines Kaufhausunternehmens (mittelbare Diskriminierung, Art. 119 EWG-Vertrag); (b) Nichtigkeit nur der diskriminierenden Sonderbestimmung (Teilnichtigkeit).
Rechtswirkungen der Auflösung einer Tarifvertragspartei im Hinblick auf den Bestand der von ihr abgeschlossenen Tarifverträge und auf den daraus folgenden Arbeitnehmer-Schutz.
Erforderlichkeit der Schulung von Betriebratsmitgliedern im Arbeitsrecht
Zulässigkeit außerordentlicher Kündigung eines Betriebsratsmitglieds nur dann, wenn die dem Betreffenden vorgeworfene Pflichtverletzung (auch) Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis betrifft, (b-c) mit besonders strengem Maßstab für die Prüfung der Berechtig
Zulässigkeit der Erhebung von Daten des Arbeitnehmers über Geschlecht, Familienstand, Schulausbildung, Studiengang und Hochschulort (Fragerecht des Arbeitgebers); (b-c) Zulässigkeit elektronischer Speicherung dieser Daten, (c) daher kein Anspruch des Arbe
Zuschuß des Arbeitgebers zum Mutterschaftsgeld: (c) Wertung der Wahl einer für die Arbeitnehmerin »günstigeren« Steuerklasse zwecks Erzielung eines höheren Zuschusses als rechtsmißbräuchlich; (d) gebotene Berücksichtigung eines Steuerfreibetrags.
Eingruppierung: Tankstellenverwalterin bei der Bundeswehr
Mitbestimmungspflicht für die Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrags (Einstellung im Sinne von Abs. 1 Satz 1).
Inhalt des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats der Einführung von Schichtarbeit
Eingruppierung: Pförtner beim [Bayerischen] Rundfunk
a. Mögliche Abhängigkeit eines Unternehmens von mehreren anderen (herrschenden) Unternehmen.
Kriterien für das Vorliegen eines Betriebsübergangs (§ 613 a BGB) im Falle eines Einzelhandelsgeschäfts (Ladengeschäft).
»1. Nach § 613 a BGB setzt der Eintritt des Betriebserwerbers in die Rechte und Pflichten aus den zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen nicht die Einwilligung (Zustimmung oder Genehmigung) des Arbeitnehmers voraus. 2. Der Ar
Eingruppierung: Sozialarbeiterin als Amtspflegerin in einem Landratsamt
Betriebsübergang (§ 613 a BGB): (a) Begriff des Betriebs; keine Haftung des Betriebserwerbers für erst nach dem Übergang fällig werdende (Provisions-)Ansprüche eines bereits vor dem Übergang ausgeschiedenen Arbeitnehmers.
Hierarchische Altersversorgung nicht gleichheitswidrig
b-c. Sachliche Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen: (b) Prüfung der Zuständigkeit in der Revisionsinstanz, sofern das Landesarbeitsgericht die Zuständigkeit verneint hat; (c-d) Zuständigkeit in weiter Auslegung des Rechtsnachfolge-Begriffs auch i
»Für Rechtsstreitigkeiten über den Anspruch des Pensions-Sicherungs-Vereins auf Übertragung von Vermögensteilen einer Unterstützungskasse (§ 9 Abs. 3 BetrAVG) sind die Gerichte für Arbeitssachen zuständig. Zwar fehlt eine ausdrückliche Regelung des Arbeit
a. Bei einer Betriebsveräußerung gehen nach § 613 a BGB die Versorgungslasten der bereits ausgeschiedenen Arbeitnehmer (Renten und unverfallbare Anwartschaften) nicht auf den Betriebserwerber über (ständige Rechtsprechung). Deshalb richtet sich der gesetz
Betriebsrat: Mitbestimmung bei Anordnung von Überstunden
Eingruppierung: Sachverständiger für Daktyloskopie bei einem Polizeipräsidium
Inhalt und Zweck der in einem Tarifvertrag enthaltenen Regelung »Urlaubsansprüche erloschen, wenn sie nicht bis zum 31. März des folgenden Jahres geltendgemacht sind«.
Tarifliche Urlaubsabgeltungsbestimmungen: zulässige Abgeltungsregelung für den Fall, daß in einem laufenden Arbeitsverhältnis der Urlaub wegen Krankheit des Arbeitnehmers nicht genommen werden konnte, (f) insoweit keine Gleichstellung von krankheitsbeding
Der Ausschluß der Haftung des neuen Inhabers eines Betriebes nach § 613 a Abs. 1 BGB für bei Konkurseröffnung bereits entstandene Ansprüche von Arbeitnehmern, die im Konkursverfahren gegen den bisherigen Arbeitgeber zu verfolgen sind, hängt nicht davon ab
Bereitschaftsdienst: Schulhausmeister - übertarifliche Leistungen bei Belegung des Schulhauses über die tarifliche Arbeitszeit hinaus
Abmahnung: mögliches Wirkungslos-Werden infolge Zeitablaufs (b) unter Orientierung nicht an einer Regelfrist sondern an den jeweiligen Einzelfall-Umständen;
Ausbildungsverhältnis zwischen einem Strafgefangenen und der Justizvollzugsanstalt - Rechtsnatur - Rechtsweg
Tarifautonomie: Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung
Schwerbehinderte: [Un-] Wirksamkeit einer Abtretung von Rentenbeträgen, Rückforderung aufgrund ungerechtfertigter Bereicherung - Tarifliche Ausschlußfristen: Beginn des Frstlaufs nach § 72 MTB II
Urlaub: Sonderurlaub eines türkischen Lehrers zur Ableitung des Wehrdienstes in der Türkei während der Schulferien
Rechtliche Bedeutung von Niederschriften der Tarifvertragsparteien zu einem Tarifvertrag (allenfalls) als Auslegungshilfe im Falle einer »Ergebnisniederschrift«.
Arbeitsbereitschaft: Rufbereitschaft unter Beschränkung des Aufenthaltes auf die eigene Wohnung
Arbeitsverhältnis: Befristung, Vertretungslehrer
Arbeitsentgelt: Schichtlohnzuschlag für einen Notschlächter in Berlin
Haftung des Betriebserwerbers, der den Betrieb vom Konkursverwalter übernimmt, für Ansprüche nach § 59 Abs. 1 Nr. 1 und § 2 KO (Masseschulden); (c) Haftung also auch für Ansprüche des Arbeitnehmers aus Annahmeverzug des Konkursverwalters (insoweit keine t
Beteiligten-Stellung des Arbeitgebers in einem Ä von Arbeitnehmern oder einer Gewerkschaft geführten Betriebsratswahl-Anfechtungsverfahren.
Bereitschaftsdienst: Umfang und Grenzen, Direktionsrecht des Arbeitgebers, Prüfungsumfang
Tarifliche Ausschlußfrist: keine Geltung einer Verfallklausel, die nur tarifliche Ansprüche erfaßt, für Ansprüche auf Feiertagsvergütung nach dem Feiertagslohnzahlungsgesetz;
Statthaftigkeit der Revision gegen ein Zweites Versäumnisurteil eines LAG nur bei entsprechender Zulassung gemäß § 72 Abs. 1.
Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Entscheidungen des Arbeitgebers über Arbeitskampfmaßnahmen und bei deren Durchführung, (e) also auch nicht (nach Abs. 1 Nr. 1) bei der Kennzeichnung von Werksausweisen zwecks Unterscheidung zwischen ausgesperr
Abordnung von Arbeitnehmern einer Unternehmensfiliale in eine andere Filiale als mitbestimmungspflichtige Einstellung (Abs. 1) auf seiten der aufnehmenden Filiale. (b) ohne Rücksicht auf die Dauer der Abordnung.
Mögliche Urlaubsgewährung (hier: durch den Konkursverwalter) im Wege der Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeit bis zur kündigungsbedingten Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Anrechnung auf den Urlaubsanspruch (b) auch bei Freistellung zugle
Zulässigkeit einer Leistungsklage auf Erteilung von Urlaub für einen bestimmten Zeitraum
Annahmeverzug des Arbeitgebers in der Zeit nach Zugang einer unwirksamen außerordentlichen Kündigung tritt nicht ein, wenn dem Arbeitnehmer die Erbringung der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung unmöglich ist (hier: Kündigung des Arbeitsverhältnisses