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OLG München - Entscheidung vom 23.05.1985

11 W 970/85

Normen:
BRAGO § 6 Abs.1 S.2
WEG § 27 Abs.2 Nr.5

Fundstellen:
DRsp IV(477)216d
MDR 1985, 857
Rpfleger 1985, 416

»Die WE-[Wohneigentümer-]Gemeinschaft ist als solche nicht parteifähig. Partei sind vielmehr alle Wohnungseigentümer. ... Bei der Frage, ob die Erhöhungsgebühr nach § 6 Abs. 1 Satz 2 BRAGebO für den eine [...]
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