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OLG Köln - Entscheidung vom 25.04.1985

21 UF 254/84

Normen:
BGB § 1371 Abs.2, § 1384

Fundstellen:
DRsp I(165)177d-e
FamRZ 1985, 933

Der Senat vertritt im Gegensatz zur überwiegenden Meinung im Schrifttum die Auffassung, daß die Bestimmung des § 1384 BGB , die für die Berechnung des Zugewinns auf den »Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des [...]
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