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OLG Köln - Entscheidung vom 28.10.1985

17 W 500/85

Normen:
BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 3

Fundstellen:
JurBüro 1986, 563

1. Die Beschwerde des Klägers, ist als unzulässig zu verwerfen (§ 574 ZPO ). Soweit die Erinnerung des Klägers als selbständiger Rechtsbehelf eingelegt worden ist, hätte sie zur Fristwahrung am 25. September 1985 bei [...]
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