Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Wir durchsuchen unsere Datenbank

OLG Karlsruhe - Entscheidung vom 18.12.1985

11 W 86/85

Normen:
FGG § 144 Abs.2

Fundstellen:
BB 1986, 550
DRsp IV(473)164a
Rpfleger 1986, 140

»..[Nach] § 144 Abs. 2 FGG .. kann ein in das Handelsregister eingetragener Beschluß der Generalversammlung (Hauptversammlung) gemäß den Vorschriften der §§ 142 , 143 FGG als nichtig gelöscht werden, wenn er durch [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen