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OLG Karlsruhe - Entscheidung vom 17.10.1985

2 UF 129/84

Normen:
BGB § 1375

Fundstellen:
FamRZ 1986, 167
LSK-FamR/Hülsmann, § 1375 BGB LS 22
LSK-FamR/Hülsmann, § 1375 BGB LS 23

B. Würde man bei der Errechnung des Endvermögens nicht alle Schulden berücksichtigen, sondern jeweils fragen, welche Verpflichtungen im Einzelnen eingegangen worden sind, so hätte das eine Ausweitung des § 1375 Abs. 2 [...]
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