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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 24.04.1985

5 UF 192/84

Normen:
BGB § 812
ZPO § 256

Fundstellen:
DRsp IV(413)195d-e
FamRZ 1985, 1147

(d) »...Für die [negative Feststellungsklage, die der Kl. aus Anlaß des Erlasses einer einstweiligen Anordnung erhoben hat und mit der er die Feststellung begehrt, daß er rückwirkend keinen Unterhalt mehr schulde,] [...]
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