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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 09.09.1985

2 Ws 226-227/85

Normen:
StGB § 73 Abs.1 S.2

Fundstellen:
DRsp III(310)128c
VersR 1987, 394

»... Die Strafkammer meint, [die Regelung des § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB] betreffe nur den unmittelbar durch die Tat Geschädigten, nicht aber auch dessen Rechtsnachfolger. Dem kann zumindest für Fälle wie den vorliegenden [...]
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