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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 06.08.1985

15 W 89/85

Normen:
BGB § 536, § 538 Abs.2, § 547
ZPO § 29 a Abs. 1 S.1

Fundstellen:
DRsp IV(408)160a
ZMR 1985, 383

»...Für den Rechtsstreit ist gem. § 29 a ZPO ausschließlich das AG zuständig. Der Kl. verlangt aus einem beendeten Mietverhältnis über Wohnraum als früherer Mieter 55 000 DM als Ersatz für Verwendungen auf das [...]
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