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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 14.02.1985

10 U 189/84

Normen:
BGB § 537

Fundstellen:
DRsp I(133)296e
WuM 1986, 16

Nach Ansicht des Senats begründet die Unwirtschaftlichkeit der Beheizungsart keinen Mangel. »... Die Wahl der Beheizungsart verbleibt grundsätzlich dem Vermieter. Er ist zwar im Rahmen des von Treu und Glauben [...]
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