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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 31.07.1985

2 Ss (OWi) 250/85 Ä 186/85 II

Normen:
StPO § 273 Abs.4

Fundstellen:
DRsp IV(457)86e
MDR 1986, 166

»... Eine Sitzungsniederschrift ist auch dann i. S. des § 273 Abs. 4 StPO fertiggestellt, wenn ihre Anlagen von den Urkundspersonen nicht unterzeichnet sind. Im Schrifttum wird zwar teilweise (ohne Begründung) [...]
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