AA.: Rudolph, DRiZ 1983, 225. Die Verfügung muß jedoch mit vollem Namenszug unterschrieben sein und förmlich zugestellt werden. Die Nichteinhaltung der Frist kann die Sanktionen des § 296 ZPO auslösen. Die [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!