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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 18.01.1985

22 U 206/84

Normen:
ZPO § 273

Fundstellen:
MDR 1985, 417 (Anordnung nach Abs. 2 Nr. 1)

AA.: Rudolph, DRiZ 1983, 225. Die Verfügung muß jedoch mit vollem Namenszug unterschrieben sein und förmlich zugestellt werden. Die Nichteinhaltung der Frist kann die Sanktionen des § 296 ZPO auslösen. Die [...]
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