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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 26.06.1985

3 U 9/85

Normen:
ZPO § 338

Fundstellen:
MDR 1985, 1034

Es gilt nicht der Grundsatz der Meistbegünstigung, d.h. die Berufung gegen ein fälschlicherweise als solches erlassenes Versäumnisurteil ist nicht statthaft. Gegen ein solches Versäumnisurteil ist immer Einspruch [...]
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