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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 25.06.1985

11 WF 21/85

Normen:
BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 3 § 34 Abs. 1

Fundstellen:
JurBüro 1985, 1825

Der Senat hat, worauf der vorlegende 5. Senat für Familiensachen zutreffend hinweist, wiederholt entschieden, daß für die Einholung von Lohnauskünften eine Beweisgebühr im Blick auf die Sondervorschrift des § 34 Abs. 1 [...]
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