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Das in § 105 Abs. 2 StPO geregelte Erfordernis, Zeugen zuzuziehen, gilt sowohl für die Durchsuchung beim Beschuldigten nach § 102 StPO als auch für die Durchsuchung bei anderen Personen nach § 103 StPO. Deshalb kommen die von der Durchsuchung nach § 103 S
DM 50000 Schmerzensgeldkapital und DM 300 monatliche Rente für einen Schädelbruch, einen Kieferbruch, einen Nasenbeinbruch und für den Verlust des rechten Auges.
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei einer Mithaftung der Geschädigten von 25 %
1. Zumindest dann, wenn der Gefangene durch einen Fluchtversuch und eine gelungene Flucht dafür die Verantwortung trägt, daß er seine Strafe in Einzelhaft verbüßen muß, kann Einzelhaft nicht mit einem begründeten Ausnahmefall im Sinne des § 69 Abs. 2 StVo
Das Zurücklassen eines Autoschlüssels im unverschlossenen abgestellten Fahrzeug rechtfertigt bei Entwendung des Kfz den Vorwurf grober Fahrlässigkeit.
Berechtigtes Interesse des Vermieters im Sinne des § 564b BGB als Erfordernis auch in Fällen eines Sonderkündigungsrechts ergibt sich bei Kündigung einer werksgebundenen Wohnung aus § 565c Satz 1 Nr. 1 BGB.
1. Ist der der Name der Person, für die das Arzneimittel bestimmt ist, nicht deutlich lesbar und unverwechselbar, entspricht die Verschreibung nicht den Anforderungen des § 2 AMVO. 2. Unter 'Abgabe' eines Arzneimittels i. S. der §§ 48 Abs. 1, 96 Nr. 11 AM
Wird das versicherte Fahrzeug instand gesetzt, so hat der Versicherungsnehmer als Entschädigung unabhängig davon, daß vorher auf 'Totalschadenbasis' unterschiedliche Abrechnungen erstellt worden sind, jedenfalls nicht mehr zu fordern, als die notwendigen
a-b. Merkmal 'fremd' (fremde bewegliche Sache, § 246 StGB) als normatives Tatbestandsmerkmal; (b) vorsatzausschließender Tatbestandsirrtum (nicht Subsumtionsirrtum) im Fall der Entfernung einer Sache von einem zwangsversteigerten Grundstück in Unkenntnis
1. Nach § 10 StVollzG ist die Unterbringung im geschlossenen Vollzug die Ausnahme sein. 2. Läßt die bauliche Ausgestaltung der Vollzugsanstalt die Verwirklichung dieses Grundsatzes noch nicht zu, ist die Pflicht, die Gefangenen im offenen Vollzug unterzub
OLG Celle - 2002/15671
e. Befugnis der Genehmigungsbehörde im gerichtlichen Verfahren, als Ä insoweit Ä Beteiligte die Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit zu beantragen.
Keine Befugnis des Haftrichters zur Anordnung von Disziplinarmaßnahmen gemäß Nr. 68 UVollzO nach Aufhebung des Haftbefehls mangels dringenden Tatverdachts, auch wenn der Beschuldigte in anderer Sache in Untersuchungshaft verbleibt.
Wird die Berufung gegen ein gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbares Urteil durch ein ohne Sicherheitsleistung vollstreckbares Urteil zurückgewiesen, genügt zum Nachweis der unbedingten Vollstreckbarkeit des ersten Urteils eine einfache Ausfert
Eine Unterbringung des Beschuldigten, die letzlich mit dem Ziel der Einwirkung auf seine Aussagefreiheit erfolgt (hier: nach verweigerter Mitwirkung), ist nicht statthaft.
Der Beginn der Grünphase befreit den nach rechts abbiegenden Kraftfahrer nicht von der Pflicht zur Rücksichtnahme auf geradeaus weitergehende Fußgänger. Diese sind ihrerseits trotz des auf ihrem Überweg erscheinenden Grünlichts gehalten, auf den rechtsabb
Entscheidend für die Frage der Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren ist, daß der Abstand zwischen dem vorausfahrenden und dem nachfahrenden Fahrzeug im wesentlichen gleich bleibt. Die Beurteilung dieser Frage ist bei einem Abstand von 400 m auf einer
Entscheidend für die Frage der Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren ist, daß der Abstand zwischen dem vorausfahrenden und dem nachfahrenden Fahrzeug im wesentlichen gleich bleibt. Die Beurteilung dieser Frage ist bei einem Abstand von 400 m auf einer
Unzulässigkeit genereller und pauschaler Verdoppelung des Katalog-Regelsatzes für Fälle vorsätzlicher Begehung der Ordnungswidrigkeit.
Eine generelle und pauschale Verdoppelung des Regelsatzes des Bußgeldkataloges bei Vorsatz verletzt die Regel über die Zumessung der Geldbuße.
»1. Zur Feststellung der Rechtswidrigkeit der Fesselung eines Strafgefangenen. 2. Bei der von § 88 Abs. 1 StVollzG vorausgesetzten 'in erhöhtem Maße' bestehenden Fluchtgefahr muß es sich immer um eine substantielle, mit konkreten Anhaltspunkten belegbare
A. Es ist auch für einen ortskundigen Versicherungsnehmer grob fahrlässig, bei einer übersichtlichen Kreuzung eine Rot-Ampel zu mißachten.
g. Verfahren über den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich: (g) Statthaftigkeit und Zulässigkeit der unselbständigen Anschlußbeschwerde; (g) Beurteilung des Rechtsschutzbedürfnisses für die Anschließung in Fällen, in denen das Hauptrechtsmittel dur
d-f. Verbot der Doppelbestrafung sogenannter »Totalverweigerer« (d) gilt unabhängig von der Religionszugehörigkeit Ä insbesondere zu den Zeugen Jehovas Ä bei erwiesener Ernsthaftigkeit und Dauerhaftigkeit der Gewissensentscheidung; (e) gilt nicht, wenn de
b
OLG Celle - 2011/7930
c. Nach der Neufassung der Vorschrift durch das Gesetz vom 22.6.1977 sind Veränderungen der Grundstücksgröße (hier: lastenfreie Abschreibung eines Grundstücksteils) nicht mehr im Hypothekenbrief zu vermerken.
c. Keine Vorwegleistungspflicht des Beklagten, der nach vorangegangenem Mahnverfahren die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragt.
»1. Bei der Entscheidung über die Aussetzung des Strafrestes nach der Hälfte der verbüßten Freiheitsstrafe darf den zu Ungunsten des Verurteilten sprechenden Erwägungen kein größeres Gewicht beigemessen werden als es die Strafzumessungsgründe des Urteils
Begriff des Unfalls (e) setzt einen Fremdschaden voraus.
Liegt kein zureichender Grund dafür vor, daß die beantragte Maßnahme noch nicht erlassen ist, so darf der Antrag auf gerichtliche Entscheidung nicht mit der Begründung zurückgewiesen werden, es bestehe kein Dringlichkeitserfordernis. Das Begehren des Antr
a-b. Zustellung arrestanordnender Entscheidungen grundsätzlich im Parteibetrieb; (b) Rechtsmißbrauch durch Berufung des Arrestbeklagten auf Fehlen der Parteizustellung in einem Fall, in dem der Arrestkläger deutlich erkennbar von dem Arresturteil Gebrauch
Abnahme des Werkes als einzige Voraussetzung für die Fälligkeit der Vergütung beim Werkvertrag außerhalb der VOB.
Fortbestand des Antragsrechts (Antragserfordernisses) trotz Beendigung der häuslichen Gemeinschaft nach Begehung der Tat.
Haftungsverteilung bei Unfall mit einem 8-jährigen über die Straße zum Bus laufenden Schüler
Ablehnungsberechtigt im Sinne des § 24 Abs. 3 Satz 1 StPO ist auch der Antragsteller im Klageerzwingungsverfahren nach § 172 Abs. 2 StPO.
Errichtung einer Wohnanlage mit Eigentumswohnungen mittels eines 'Bauherren-Modells' durch eine Bauherrengemeinschaft; Feststellung eines gegenwärtigen Rechtsverhältnisses; Bestehen eines Feststellungsinteresses; Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts
§ 146 StPO ist nach § 120 Abs. 1 StVollzG im Strafvollzug entsprechend anzuwenden, weil Interessenkollisionen, die für die Einführung des Verbots der Mehrfachverteidigung den Anlaß gegeben haben, nicht nur im strafrechtlichen Erkenntnisverfahren, sondern
a. Zur Entbindung von der Schweigepflicht ist jeder berechtigt, zu dessen Gunsten diese Pflicht gesetzlich begründet ist; sind mehrere geschützt, müssen alle die entsprechende Erklärung abgeben. b. Der für eine GmbH tätig gewesene Wirtschaftsprüfer darf d
Der Abschluß des auf die tatsächliche Erlangung von Betäubungsmitteln gerichteten schuldrechtlichen Geschäfts, ja selbst die bloße Anbahnung und Einleitung von Verhandlungen, die erst zum Abschluß einer solchen Vereinbarung über den Erwerb von Betäubungsm
e. Unzulässigkeit von Firmenzusätzen, die ausschließlich Werbezwecken dienen (hier: Firmenzusatz »Nix wie hin«).
d-e. Unerlaubtes Nachschieben von Ausverkaufsware: (d) Vorrang der Ahndung als Straftat für Fälle, in denen neben dem bußgeldbewehrten (Auffang-) Tatbestand des § 8 gleichzeitig der Tatbestand der strafbaren Werbung gemäß § 4 erfüllt wird; (e) Erwecken de
a. Keine Entscheidung im Kostenfestsetzungsverfahren über die Ä nicht völlig aus der Luft gegriffene Ä Behauptung einer Honorarvereinbarung (Einwendung, die ihren Grund nicht im Gebührenrecht hat, Abs. 4).
1. Die Regelung im Gesellschaftsvertrag, daß die Einziehung des Geschäftsanteils eines in Konkurs gefallenen Gesellschafters zum Nennwert erfolgt, ist dann nicht unwirksam, wenn die Nennwertabfindung auch für andere Fälle des Ausscheidens vorgesehen ist.
»Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) ist nicht anwendbar auf die vorübergehende Überlassung von Arbeitnehmern einer Kommanditgesellschaft an eine andere, sofern die Geschäftsführung beider Gesellschaften von dem gleichen Komplementär wahrgenommen wir
In Fällen außergewöhnlicher Härte oder ganz besonderer, das innere oder äußere Handlungsbild beherrschender Umstände, ist von der Verhängung eines Fahrverbotes abzusehen oder ein eingeschränktes Fahrverbot als 'Denkzettel' ausreichend.
a-b. Amtspflicht der Schulleitung zur Organisation der Pausenaufsicht (a) besteht auch gegenüber Außenstehenden; (b) bestimmt sich in Art und Ausmaß nach den Einzelfallumständen (hier: großes, unübersichtliches Schulgelände für 10-bis 12jährige Schüler).
a-b. Entstehung des Urheberrechts eines Architekten an einem Bauwerk schrittweise entsprechend dem jeweiligen Bautenstand; (b) im Falle vorzeitiger Kündigung des Architektenvertrags durch den Bauherrn Beschränkung der urheberrechtlichen Schutzrechte des A
b-d. Gurtanlegepflicht. (c) besteht nicht für Zeiträume, in denen das Kraftfahrzeug verkehrsbedingt anhalten muß, etwa vor einer auf Rot geschalteten Ampel;
1. Stellt die Vollzugsbehörde fest, daß eine neuerliche Überprüfung des Vollzugsplans in zwölf Monaten 'oder bei Vorliegen besonderer Ereignisse' erfolgen soll, genügt diese Entscheidung den Voraussetzungen des § 7 Abs. 3 StVollzG. 2. Die Strafvollstrecku
Ein Kfz-Führer, der nach links in eine bevorrechtigte Straße einbiegen will, darf grundsätzlich darauf vertrauen, daß von rechts herannahende vorfahrtberechtigte Verkehrsteilnehmer zuvor die Lichtzeichen einer etwa 60 m vor der Straßeneinmündung aufgestel
Da Wahrunterstellung nur bei erheblichen Tatsachen zulässig ist, die zur Entlastung des Angeklagten behauptet werden, ist dieser Ablehnungsgrund nicht mehr gegeben, wenn das Gericht die Tatsache bei seiner abschließenden Beratung für bedeutungslos hält. D
Für die Bauausführung ist grundsätzlich allein der Bauunternehmer verantwortlich. Der Bauherr ist für die Bauausführung nur dann verantwortlich, wenn er sich entweder die Bauaufsicht ganz oder zum Teil vorbehalten hat, oder wenn ihn hinsichtlich der Auswa
e. Verjährungsbeginn für den Anspruch auf Nachabfindung (Abs. 9) trotz Versäumung der Mitteilungspflicht (Abs. 10) mit anderweitiger Kenntniserlangung vom möglichen Bestehen eines solchen Anspruchs.
Durchgriff des Haftpflichtversicherers des Schädigers gegen die Kfz-Werkstatt, an die sowohl er als auch zuvor bereits der Kaskoversicherer des Geschädigten die Kosten für die Reparatur der beschädigten Sache erstattet hat.
Keine Anwendung der Wildschadenklausel, wenn die Berührung des Kfz mit dem Haarwild nicht mit einem Zusammenstoß verglichen werden kann.
Wertung der Einnahme übermäßiger Mengen eines Psychopharmakons (hier: Lexotanil) zwecks Bewußtseinsausschaltung bei krankheitsbedingter und seelischer Belastung als Versetzen in einen Rausch durch »andere berauschende Mittel«.
Legt der Gefangene der Vollzugsbehörde dar, daß er zur Wahrnehmung bestimmter Rechte oder berechtigter Interessen auf eine Einsicht in bestimmte, auf diese Rechte oder Interessen sich beziehende Teile seiner Personalakten angewiesen ist, so hat die Vollzu
Sind minderjährige Kinder anläßlich der Berufstätigkeit der Mutter in einer Tagespflegestelle untergebracht, richtet sich der Bedarf nicht nach der Lebensstellung der Eltern, sondern nach den tatsächlich entstehenden Kosten (keine Anwendbarkeit der Düssel
Ein Recht des Gefangenen auf Einsicht in die von dem Anstaltsarzt geführten Krankenunterlagen besteht jedenfalls dann, wenn seine Interessen an der Einsicht überwiegen. Dies ist der Fall, wenn nach einem lebensbedrohlichen Hungerstreik die Frage der Haftf
Tatbestand der Wehrpflichtentziehung durch Täuschung (hier: über eine Wohnsitzverlegung nach Berlin): (c) Begriff der arglistigen, auf Täuschung berechneten Machenschaften; (d) erforderliche ursächliche Verknüpfung zwischen den Machenschaften und der Nich
Die Frage, ob einem Gefangenen Freigang zu gewähren ist, kann ausschließlich danach beantwortete werden, ob sich der Gefangenen hierfür eignet; es kommt nicht darauf an, ob er bereits eine entsprechende Beschäftigung auch praktisch ausübt.
b-c. Reichweite der Sicherungswirkung einer Vormerkung (hier: zur Sicherung des Rückauflassungsanspruchs); (c) Erstreckung auf Verfügungen über die Feuerversicherungssumme aus der Gebäudeversicherung.
Eine Tat ist schwer, wenn die zu erwartende Rechtsfolge einschneidend ist. Der Angeklagte war in erster Instanz zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten verurteilt worden. Er hat zudem in der Berufungsverhandlung erreicht, daß ein Teil der Tatvor
Die Aussetzung der Reststrafe kann nach durchgeführter Behandlung auch dann erfolgen, wenn durch die Anrechnung (§ 36 Abs. 1 Satz 1 BtMG) noch nicht die Hälfte der erkannten Strafe verbüßt ist.