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LG Köln - Entscheidung vom 17.09.1985

1 T 275/85

Normen:
ZPO § 91

Fundstellen:
DRsp IV(409)222b
WuM 1986, 19

»Mit Recht hat das AG die von den Kl. geltend gemachten Detektivkosten als nicht erstattungsfähig angesehen. ... Zwar sind grundsätzlich auch solche Kosten erstattungsfähig, die der Vorbereitung eines bestimmten [...]
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