1 DIE ANTRAGSTELLERIN HAT AM 16. OKTOBER 1984 EINE KLAGE MIT DEM ANTRAG ERHOBEN , DIE ENTSCHEIDUNG 85/12 DER KOMMISSION VOM 23. JULI 1984 INSOWEIT FÜR NICHTIG ZU ERKLÄREN , ALS SIE DIE FÖRDERUNG NACH DEN RICHTLINIEN [...]
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