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BayObLG - Entscheidung vom 24.07.1985

2 ObOWi 65/85

Normen:
StVO § 41 Abs.2 Nr.6 Zeichen 250

Fundstellen:
BayObLGSt 1985, 96
DRsp II(286)205f-g

(f) »... Das Zeichen 250 StVO verbietet jeden Fahrzeugverkehr in dem gesperrten Verkehrsraum. Nach Sinn und Zweck gilt das Verkehrsverbot für den gesamten, in sich geschlossenen Straßenzug, der durch Zeichen 250 an den [...]
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