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BayObLG - Entscheidung vom 13.08.1985

BReg 1 Z 10/85

Normen:
BGB § 2227 Abs.1

Fundstellen:
BayObLGZ 1985, 298
DRsp I(174)222d
FamRZ 1986, 104
Rpfleger 1985, 444

... Nach § 2227 Abs. 1 BGB kann das Nachlaßgericht den Testamentsvollstrecker auf Antrag eines Beteiligten entlassen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund ist nicht nur bei den im Gesetz besonders [...]
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