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BayObLG - Entscheidung vom 19.12.1985

BReg 2 Z 103/85

Normen:
WEG § 23 Abs.4
WEG § 24 Abs. 4 S.1

Fundstellen:
BayObLGZ 1985, 436
DRsp I(152)118c
JR 1986, 247
WM 1986, 430

»... Nach § 24 Abs. 4 Satz 1 WEG [WohnEigG] sind zu einer Wohnungseigentümerversammlung alle Wohnungseigentümer schriftlich zu laden. Wird ein Wohnungseigentümer nicht geladen und nimmt er deshalb an der Versammlung [...]
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