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BVerwG - Entscheidung vom 09.05.1985

5 C 48.82

Normen:
BAföG § 10 Abs.3 S.2 Nr.1

Fundstellen:
BVerwGE 71, 268
DRsp V(545)93d-e
FamRZ 1985, 970

(d) »... Aus dem Gesetz läßt sich nicht herleiten, daß der Auszubildende die Ausbildung »alsbald« nach der einschneidenden Veränderung der persönlichen Verhältnisse aufnehmen muß, damit nach § 10 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 [...]
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