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BVerfG - Entscheidung vom 17.07.1985

2 BvR 1190/84

Normen:
GG Art. 1 Abs. 1 Art. 2 Abs. 1, 20 Abs. 3 Art. 25 Art. 100 Abs. 2 Art. 101 Abs. 1 Satz 2
StGB § 239 Abs. 1

Fundstellen:
EuGRZ 1986, 18
MDR 1986, 463
NJW 1986, 1427
NStE Nr. 1 zu Art. 1 GG
NStZ 1986, 178
StV 1986, 233

1. a) Der Bundesgerichtshof hat die bei ihm nach dem 17. Januar 1983 eingereichten Schriftsätze nur insoweit als unbeachtlich, weil verspätet, gewertet, als mit ihnen 'neue Verfahrensrügen erhoben oder zwar [...]
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