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BGH - Entscheidung vom 09.07.1985

VI ZR 214/83

Normen:
RHG §§ 2, 15, 16
StGB § 190 S.1

Fundstellen:
BGHZ 95, 212
DRsp III(323)150d-e
JuS 1986, 155
MDR 1985, 1014
NJW 1985, 2644
VersR 1985, 1143

Im Rahmen der Entscheidung über einen auf § 823 Abs. 2 BGB i. V. mit § 186 StGB gestützten Anspruch auf Geldentschädigung wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch rufschädigende Behauptungen über [...]
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