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BGH - Entscheidung vom 16.10.1985

2 StR 563/84

Normen:
StPO § 61 Nr.2

Fundstellen:
DRsp IV(448)146c
NStE StPO § 55 Nr. 1
NStZ 1986, 181
StV 1986, 282
wistra 1986, 69

»Die Revisionen rügen zu Recht, daß das LG die Zeugen Eheleute K aufgrund eines Strafkammer-Beschlusses in vollem Umfang unvereidigt gelassen und dabei den Rechtsbegriff des Verletzten in § 61 Nr. 2 StPO verkannt hat. [...]
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