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BGH - Entscheidung vom 21.06.1985

V ZR 37/84

Normen:
BGB § 1059
ZPO § 851 Abs.2, § 857 Abs.1, Abs.3

Fundstellen:
BGHZ 95, 99
DB 1985, 2241
DRsp I(154)162c-d
JuS 1986, 157
MDR 1985, 919
NJW 1985, 2827
Rpfleger 1985, 373
WM 1985, 1234

(c) »... Zutreffend ist [die Auffassung] des OLG, daß hier die Überlassungsbefugnis des Nießbrauchers aus § 1059 Satz 2 BGB bei der Bestellung der Nießbrauchsrechte wirksam abbedungen wurde. Zwar sieht § 1059 BGB einen [...]
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