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BGH - Entscheidung vom 21.02.1985

IX ZR 129/84

Normen:
AGBG § 9 Abs.1

Fundstellen:
BB 1985, 1418
DRsp I(120)147b
JZ 1985, 589
MDR 1985, 668
NJW 1985, 1705
WM 1985, 604

Der Kläger ist ein rechtsfähiger Verein, zu dessen satzungsmäßigen Aufgaben es gehört, die Interessen der Verbraucher durch Aufklärung und Beratung wahrzunehmen, und dessen Mitglieder in diesem Aufgabenbereich tätige [...]
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