A. Anrufungsbeschluß des VI. Senats, Sachverhalt I. Der VI. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat mit Beschluß vom 28. September 1984 VI R 175/82 (BFHE 142, 135, BStBl II 1985, 58 ) den Großen Senat gemäß § 11 der [...]
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