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BAG - Entscheidung vom 09.07.1985

1 AZR 323/83

Normen:
BetrVerfG § 112 Abs.1 S.1

Fundstellen:
DB 1986, 279
DRsp VI(642)233b
NJW 1986, 2454
WM 1986, 299

»... Kommt ein .. Interessenausgleich zustande, ist er schriftlich niederzulegen und vom Unternehmer und Betriebsrat zu unterschreiben (§ 112 Abs. 1 Satz 1 BetrVG [BetrVerfG]). Ein wirksamer Interessenausgleich kommt [...]
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