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VGH Bayern - Entscheidung vom 11.01.1984

21 B 83 A.2250

Normen:
GG Art. 19 Abs.3
VwGO § 61 Nr.2

Fundstellen:
DRsp V(557)133b
NJW 1984, 2116

»Die »Aktionseinheit [gegen den Nato-Nachrüstungsbeschluß«] ist .. nicht i. S. des § 61 Nr. 2 VwGO [VerwGO] fähig, am Verfahren beteiligt zu sein. Denn ihr kann das von ihr in Anspruch genommene Grundrecht der [...]
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