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OLG Köln - Entscheidung vom 14.02.1984

3 Ss 586/83

Normen:
StGB §§ 20, 21
StPO § 318

Fundstellen:
DRsp IV(458)143d-e
JMBl NRW 1984, 236
NStZ 1984, 379

»... Grundsätzlich ist die Entscheidung, ob der Täter schuldunfähig (§ 20 StGB ) ist, von der Entscheidung, ob verminderte Schuldfähigkeit (§ 21 StGB ) vorliegt, trennbar .. . Während die Schuldfähigkeit (§ 20 StGB ) [...]
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