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OLG Köln - Entscheidung vom 24.02.1984

3 Ss 65/84

Normen:
StVO § 10, § 20 Abs.2

Fundstellen:
DRsp II(286)195b
VRS 67, 59
VerkMitt 1984, 67

'...Nach § 20 Abs. 2 StVO ist zwar Omnibussen des Linienverkehrs das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen zu ermöglichen. Der Vorrang des fließenden Verkehrs (§ 10 StVO ) wird durch diese Regelung eingeschränkt, [...]
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