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OLG Karlsruhe - Entscheidung vom 27.12.1984

9 U 100/84

Normen:
BGB § 404
KO § 55 Nr.2, § 17

Fundstellen:
DRsp IV(438)183e
WM 1985, 235

»... Die Aufrechnung mit dem Ausgleichsanspruch [des bekl. Handelsvertreters gem. § 89 b HGB] scheitert nicht an § 55 Nr. 2 KO . Denn der Bekl. hat seinen Ausgleichsanspruch nicht erst nach Konkurseröffnung erworben. [...]
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